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Artikel
 

Dr. Ralf Hermann

ZfU-Faculty: Finanzen & Controlling
Fachbereich Finanzen & Controlling
Geschäftsleiter/Partner, Helbling CFT International AG

 

Die Nachfolgeregelung durch Verkauf an Dritte

Jede Nachfolgeregelung bedeutet nebst Führungswechsel auch den Übergang des Unternehmenseigentums. Dies ist häufig mit einem Verkauf an Dritte verbunden. Damit fliessen dem bisherigen Eigentümer (bzw. Eigentümerin) diejenigen Mittel flüssig zu, die bisher als Unternehmenseigentum gebunden waren. Im Vergleich zum familieninternen Eigentumsübergang oder zum Management-Buy-out sind beim Verkauf an Dritte fast immer höhere Kaufpreise bzw. Mittelzuflüsse zu erzielen.

Bedingung für die Realisierung des höchsten Verkaufspreises ist es, dass einige Grundregeln beachtet werden.
  1. „Loslassen“. So konsequent, wie ein Eigentümer sein Unternehmen führt, so konsequent sollte er sich auch zurückziehen. Das ist ein schmerzhafter Prozess. Das gedankliche „Loslassen“, die positive Auseinandersetzung mit dem letzten eigenen Arbeitstag und die Freude auf „die Zeit danach“ müssen daher am Anfang jeder Verkaufsbemühung stehen.
  2. „Marschiere nicht schneller, als die Musik spielt.“ Der Unternehmensverkauf ist ein systematischer Prozess. Der Weg zum Ziel lässt sich als Schrittfolge gemäss Abbildung 1 darstellen. Werden Schritte übersprungen oder ausgelassen, so kann sich dies äusserst nachteilig auswirken: Sind zum Beispiel die Ziele der Verkäuferschaft unklar, so verstreicht nutzlos Zeit. Oder wird zum Beispiel das Innerste der Unternehmung offenbart, ohne dass die Transaktion grundsätzlich klar vereinbart ist (Kaufpreis, weitere Bedingungen, Zeitplan, Ablaufschritte, Unternehmenskonzept für die Zukunft, Finanzierung der Transaktion), so können später Wettbewerbsnachteile entstehen.
  3. „Cash is King“. Die finanzielle Ausgangslage der potentiellen Käuferschaft ist entscheidend dafür, ob ein Kauf überhaupt realisierbar ist und zu welchem Preis dieser zustande kommt. Wer das Pech hat, dass die konkreten Interessenten zu wenig Geld haben, erzielt tiefere Verkaufspreise, auch wenn höhere Werte nicht bestritten werden.
  4. „Wenn man die Katze wäscht, wird der Pelz nass“. Um zu vermeiden, dass die Verkaufsabsicht publik wird, beschränken sich viele Unternehmensverkäufer auf den Kontakt mit wenigen möglichen Interessenten. Das ist falsch. Vielmehr werden erfolgreiche Unternehmensverkäufer möglichst viele Optionen aufbauen, um in eine komfortable Verhandlungsposition zu gelangen (siehe Abbildung 2). Das heisst, so breit wie möglich zu suchen und möglichst keine Verhandlungsexklusivität zu erteilen.
  5. „Should we go public?“ Ein im Rahmen der grundsätzlichen Ausstiegsoptionen zu prüfendes Szenario ist der Börsengang. Ein „going-public“ weist eine Vielzahl von Besonderheiten und Bedingungen auf, welche wir jeweils in Projektform mit unseren Klienten bearbeiten. Die Unternehmung muss meist liebgewonnene Gewohnheiten abwerfen und sich in vielerlei Hinsicht inhaltlich und mental verändern. Der Lohn dieser Mühe ist die Unabhängigkeit des Unternehmens und der hohe an der Börse erzielbare Verkauferlös.
  6. „Sei vorbereitet“. Der Enthusiasmus der ersten Verhandlungen schmilzt wie Schnee auf der heissen Kochplatte, sobald im Rahmen der Due Diligence (Unternehmensprüfung) der Käufer jeden Stein im zu kaufenden Unternehmen umdreht. Dem Verkäufer wird der Aufwand lästig. Der Käufer hingegen gewinnt möglicherweise den Eindruck, dass das „Gras seiner Nachbarn (also der zu kaufenden Firma) doch nicht grüner“ ist als sein eigenes. Der Verkäufer muss also unbedingt vorbereitet sein, bei der Due-Diligenc transparent und konsistent zu informieren. Kommen dem Käufer im Rahmen seiner Überprüfung hingegen Zweifel daran, ob sein zunächst positives Bild zutrifft, so kann der Verkaufspreis leiden oder der Deal sogar ganz platzen.
  7. „Verhandle clever“. Da es bei Unternehmenskäufen um grosse Geldsummen geht, hat das Verhandeln des Preises und der übrigen Vereinbarungen (vor allem der Reps and Warranties) einen hohen Stellenwert. Unternehmensbewertung ist keine exakte Wissenschaft. Es ist daher von grösster Wichtigkeit, alle heute verwendeten Bewertungsmethoden zu beherrschen, um sich gewandt in die Denkwelt jedes einzelnen möglichen Käufers hineinzuversetzen. So kann man in dessen Terminologie unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen argumentieren. Beispielsweise denkt ein börsenkotierter Käufer völlig anders als ein Self-made-man (oder women), der nach eigenem Gutdünken bewerten und kaufen kann. Nebst diesem rationalen Aspekt gilt es, auch der emotionalen Sichtweise Aufmerksamkeit zu schenken. Das Verhandeln gehört bei vielen Geschäftsleuten zu ihrem Selbstverständnis. Verhandeln ist ein Sport. Diesen Sport muss man routiniert mitspielen, sonst gibt es keinen Erfolg.
  8. „Suche pragmatische Rechtsanwälte“. Bei der Vertragsformulierung kommt es entscheidend darauf an, dass die einbezogenen Rechtsanwälte erfahren sind und ein Interesse daran haben, die Transaktion zügig abzuwickeln. Desweiteren müssen sie den Deal als flexible Teamplayer unterstützen und sich auf die vertragliche Berücksichtigung der realistischen Risiken und Vorkehrungen beschränken können. Diese Rechtsanwälte gibt es.
  9. „Sorge Dich um die Zukunft“. Ein Unternehmen ist sehr schwer aufzubauen und sehr leicht zu zerstören. Daher sollte die Begeisterung für die Weiterentwicklung mit optimalen Perspektiven im Vordergrund jedes Verkaufes stehen. Zum Glück bezahlen diejenigen Käufer mit den besten Perspektiven meistens auch einen guten Preis.

 
 
       
 
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