1. Corporate Governance, also die Regeln guter und wertorientierter Unternehmensführung, ist ein Thema, das seinen Ursprung in den anglo-amerikanischen Ländern hat, sich von dort aus wie ein Flächenbrand ausgebreitet hat und den europäischen Kontinent ganz unvorbereitet traf. Denn - im Gegensatz zur rechtlichen Situation in Grossbritannien und den USA - die europäischen Rechtsordnungen enthalten eine Vielzahl von Regeln zur Corporate Governance. Das beginnt bei den französischen Regeln zur Information der Hauptversammlung bei Interessenkonflikten, geht weiter zu den italienischen Regeln über den Einfluss des collegio sindacale auf die Unternehmensführung und hört noch lange nicht auf bei der langen Liste von Vorschriften im deutschen und österreichischen Recht zur Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand und zu dessen Mitentscheidungsbefugnissen. Investoren aus den anglo-amerikanischen Ländern aber sind von ihrer heimischen Rechtslage geprägt und erwarten eine "Bibel" guter Unternehmensführung. Eine solche Bibel aber findet dieser Investor auf dem europäischen Kontinent nicht und glaubt sich daher in der Wüste unterentwickelter Länder.
Will der Kontinent daher nicht erhebliche Wettbewerbsnachteile auf Dauer in Kauf nehmen, so muss er seine stolze Haltung aufgeben und sich den Usancen entsprechender Codices zur Corporate Governance anbequemen.
2. Das ist in Deutschland inzwischen auf den Weg gebracht. Hier hat die vom Bundeskanzler eingesetzte Regierungskommission "Corporate Governance" in ihrem Abschlussbericht vom Juli 2001 der Bundesregierung vorgeschlagen
(1) durch eine unabhängige Kommission von Experten aus Wissenschaft und Praxis einen "Kodex guter Unternehmensführung" entwickeln zu lassen und
(2) bezüglich dessen die börsennotierten Gesellschaften von Gesetzes wegen verpflichtet sein sollen, jährlich zu erklären, ob sie dessen Regeln befolgen oder nicht befolgen und dann diese Nichtbefolgung begründen
("comply or explain").
Die deutsche Bundesregierung hat diesen Vorschlag aufgegriffen und für die Erarbeitung eines solchen Code of Best Practice eine neue Kommission aus unabhängigen Sachverständigen berufen, und sie hat zugleich eine entsprechende Vorschrift zur Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand börsennotierter Gesellschaften zu dessen Befolgung oder Nichtbefolgung bei den gesetzgebenden Organen auf den Weg gebracht. Jedenfalls in Deutschland wird es also in Kürze einen solchen Kodex mit Regeln guter Unternehmensführung geben, für dessen Beachtung durch Vorstand und Aufsichtsrat ein nicht unerheblicher psychologischer Druck aufgebaut wird.
3. Bei dieser Sachlage ist es besonders wichtig zu wissen, was denn wohl in einem solchen Kodex stehen wird:
(1) Für einen ganz erheblichen Teil des Kodex-Inhalts liegt das auf der Hand. Denn der in- und ausländische Investor kennt das jeweilige Gesetz am Ort nicht und will sich auch nicht mit Mühe und Kosten darein versenken. Daher wird in den Ländern des europäischen Kontinents ein solcher Kodex sehr viel enthalten, was schlicht die Wiederholung des Gesetzes mit anderen Worten ist. Das hat über die Information der Investoren hinaus aber durchaus eigenständige Funktion. Gelingt eine Zusammenschau in einem solchen Kodex, so hat er einen zusätzlichen Nutzen. Er macht nämlich auf diese Weise ganz zwangsläufig die Lücken und Löcher offenbar, die das gesetzliche System enthält.
(2) Kommen derart die Lücken in einem gesetzlichen System zum Vorschein, so kann der Kodex materiell eingreifen. So kennen etwa das deutsche und österreichische geschriebene Recht keine Regeln zur Lösung von Interessenkonflikten zwischen Mitgliedern der Organe Vorstand und Aufsichtsrat auf der einen Seite und dem Unternehmen auf der anderen:
Wie ist zu verfahren, wenn die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden einer grossen Börsengesellschaft Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens ist, das praktisch seine gesamte Produktion an die grosse Gesellschaft liefert? Wie hat sich das Aufsichtsratsmitglied A der Gesellschaft X zu verhalten, wenn es zugleich Vorstandsmitglied einer Bank ist, die den Übernahme-Angriff gegen X finanziert? Hier kann ein solcher Kodex fruchtbare Arbeit leisten und eigene Lösungen anbieten - deren rechtliche Qualität aber offen ist; denn Gesetz ist der Kodex trotz seines Namens nicht.
(3) Daneben wird es im Kodex Regeln geben, die Empfehlungen formulieren - "Sollens"-Regeln im juristischen Sprachgebrauch -, wie in ungeregelten Verhältnissen und Fragen verfahren werden sollte. Sie sind rein rechtlich betrachtet das wohl interessanteste Feld. Denn sie zwingen
die Unternehmen nicht zur Befolgung. Und dennoch wird der Druck durch Nachfrage der Aktionäre so gezielt sein, dass man mit einer weitgehenden Befolgung auch dieser Regeln rechnen kann.
4. Corporate Governance und seine Regeln guter Unternehmensführung können keinen unternehmerischen Erfolg garantieren. Es geht bei ihnen nicht um die eigentlichen unternehmerischen Entscheidungen, sondern um deren sorgfältige Vorbereitung und Kontrolle. Die Diskussion um Corporate Governance und in ihrem Verfolg die Formulierung von Codices können und werden also den technischen Standard unternehmerischen Handelns ganz wesentlich verbessern. Mehr aber ist nicht möglich: Das eigentliche Zentrum ist und bleibt unternehmerisches Können, Engagement, Begabung und Glück der Manager. Und das lässt sich durch keinen Kodex erreichen.