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David Rosenthal

ZfU-Faculty: Informatik, Projekt- & Prozess-Management
Fachbereich Informatik
Lehrauftrag für IT-Recht / IT-Verträge

Inhaber des IT-Pressebüros IPD, Jurist, Fachpublizist und Buchautor, «Infopool Internet», «Projekt Internet»; 1996 wurde er vom Bundesrat in eine Studienkommission zur Informationsgesellschaft berufen.

 

Rechtsrisiken im E-Commerce sind unvermeidbar

Sie planen einen Auftritt im Internet? Oder vielleicht sogar einen Online-Shop? Und mit ihren Kunden kommunizieren Sie sicher auch schon per E-Mail? Technisch ist das meist kein Problem mehr. Auch die Online-Kundschaft nimmt zu. Ich selbst kaufe Produkte über das Internet ein – und gehe dabei kaum Risiken ein. Doch wie sicher sind die Anbieter in rechtlicher Hinsicht? Welche juristischen Probleme stellen sich?

Rechtsfragen sind für manche Unternehmen, die ich kenne, durchaus ein Thema. Es fällt aber auf, dass die Fragen in diesem Zusammenhang just jene Bereiche betreffen, die für Anbieter kaum relevant sind oder bei denen sich ohnehin nichts ändern lässt.

Wie kann zum Beispiel einer bis dahin fremden Person bewiesen werden, dass eine Bestellung per Mail wirklich von ihr erfolgte? Es geht in den meisten Fällen in der Tat nicht – und das wird sich auch nicht ändern. Es ist anzunehmen, dass digitale Signaturen eines Tages wie eigenhändige Unterschriften Rechtsgeltung erhalten und Händlern mehr Sicherheit bieten können. Ob die Kunden sie einsetzen werden, darf zu Beginn sicher bezweifelt werden, haben sie für den Kunden doch meist keinen Vorteil. Denn die Händler akzeptieren heute Bestellungen per Telefon oder E-Mail und sie werden dies tun – wohl im Bewusstsein, einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen abschreiben zu müssen. Wo aber zwei Partner eine längerfristige Beziehung suchen, können sie digitale Signaturen mittels Vertrag schon heute vereinbaren, so zum Beispiel im Internet-Banking. Das bedeutet nicht, dass digitale Signaturen nicht wichtig sind und geregelt werden müssen. Heute haben diese noch kaum Bedeutung.

Sehr viel mehr Aufmerksamkeit sollten Anbieter im Internet bei der sauberen Gestaltung der Bestellvorgänge widmen. So muss auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem Bestellknopf hingewiesen werden und sie müssen online abrufbar sein. Für den Kunden muss zudem klar sein, mit welchem Klick er verbindlich bestellt. Da hapert es oft – und der Anbieter kann sich schon aus diesem Grund nicht auf Bestellungen verlassen.

Viele Anbieter sind sich überdies nicht bewusst, dass sie es im Internet mit Kunden aus dem Ausland zu tun haben können, für die andere Regeln zu beachten sind. In der EU soll etwa für bestimmte Produkte eine zweijährige Garantiefrist eingeführt werden. In der Schweiz sieht das Gesetz nur ein Jahr vor. Eine andere Richtlinie gewährt Käufern im Internet ein Rückgaberecht, das die Schweiz ebenfalls nicht kennt, ebenso diverse Informationspflichten.

An Fehler im System wird ebenfalls oft nicht gedacht. Ist auf einer Website ein Preis falsch ausgeschrieben, weil zum Beispiel eine nicht nachgeführte Produktedatenbank benutzt wird, kann das teuer werden. Zwar mag der auf einer Website angeführte Preis noch nicht rechtsverbindlich sein. Doch ein solcher Irrtum müsste vor der Lieferung des Bestellten korrigiert werden. In den meisten Betrieben ist eine Kontrolle gar nicht erst vorgesehen.

Manchmal verleiten die Möglichkeiten der Technik auch zu unerlaubten Aktivitäten. Der Versand von unverlangter Werbung per E-Mail ist oft eine solche: Wer solche Werbung verschickt, muss mit wütenden Anrufen und Briefen rechnen, der Kündigung des eigenen Internet-Zugangs und mitunter mit Gerichtsverfahren. Viele Betreiber denken zum Beispiel nicht daran, dass sie auch für fremde Inhalte auf ihren Angeboten gewisse Verantwortung tragen. So werden Diskussionsforen auf Websites von Fremden immer häufiger auch für ehrverletzende, betrügerische oder andere, Beiträge missbraucht.

Es wird auch kaum einen Anbieter geben, der sich nicht schon mit Domain-Namen hat auseinandersetzen müssen. Dabei geht es bei weitem nicht mehr nur um Fälle, in denen der eigene Name von einem fremden «Domain-Piraten» besetzt wurden. Immer häufiger streiten sich auch Anbieter mit beiderseits legitimen Interessen um die wertvollen Adressen.

Doch das Recht bietet auch Chancen. Die Steuergesetze sind ein Beispiel: Unter Umständen kann die Wahl des Server-Standortes einem Internet-Unternehmen helfen, Ertragssteuern zu sparen. Allerdings muss es Flexibilität zeigen – und sich die Ressourcen nehmen, um sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Genau hier liegt der Haken. Denn auch die Juristen zur Klärung all dieser Fragen kosten Geld. Die aus rechtlicher Sicht optimale Lösung mag zudem aus geschäftlicher, marketingmässiger oder technischer Sicht nicht vernünftig realisierbar sein.

Was nutzt es einer Firma etwa, wenn sie bei der Optimierung seiner Angebote alle Möglichkeiten der Mehrwertsteuergesetze ausschöpft, jedoch ein Ergebnis schafft, das so komplex und undurchsichtig ist, dass es auch von der besten Fakturasoftware nicht mehr umgesetzt werden kann? Warum sollte in AGBs im Internet auf Gerichtstandsklauseln verzichtet werden? Sie sind allerdings zum Teil ungültig, weil einige Kantone dafür die Schriftform vorschreiben.

Es ist unternehmerisch unsinnig, sämtliche Rechtsrisiken abklären zu wollen. Mit Verlusten muss auch im E-Commerce gerechnet werden, genauso wie im normalen «Geschäftsleben». Die meisten Anbieter täten allerdings gut daran, sich ihrer Risiken bewusst zu werden. Manche von diesen sich mit simplen Umstellungen, kleinen Hinweisen oder auf andere Weise senken oder vermeiden. In allen anderen Fällen können sie zumindest einkalkuliert werden.


 

 

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