Sie
planen einen Auftritt im Internet? Oder vielleicht sogar einen Online-Shop? Und mit ihren
Kunden kommunizieren Sie sicher auch schon per E-Mail? Technisch ist das meist kein
Problem mehr. Auch die Online-Kundschaft nimmt zu. Ich selbst kaufe Produkte über das
Internet ein und gehe dabei kaum Risiken ein. Doch wie sicher sind die Anbieter in
rechtlicher Hinsicht? Welche juristischen Probleme stellen sich?
Rechtsfragen sind für manche Unternehmen, die ich kenne, durchaus ein Thema. Es fällt
aber auf, dass die Fragen in diesem Zusammenhang just jene Bereiche betreffen, die für
Anbieter kaum relevant sind oder bei denen sich ohnehin nichts ändern lässt.
Wie kann zum Beispiel einer bis dahin fremden Person bewiesen werden, dass eine
Bestellung per Mail wirklich von ihr erfolgte? Es geht in den meisten Fällen in der Tat
nicht und das wird sich auch nicht ändern. Es ist anzunehmen, dass digitale
Signaturen eines Tages wie eigenhändige Unterschriften Rechtsgeltung erhalten und
Händlern mehr Sicherheit bieten können. Ob die Kunden sie einsetzen werden, darf zu
Beginn sicher bezweifelt werden, haben sie für den Kunden doch meist keinen Vorteil. Denn
die Händler akzeptieren heute Bestellungen per Telefon oder E-Mail und sie werden dies
tun wohl im Bewusstsein, einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen abschreiben zu
müssen. Wo aber zwei Partner eine längerfristige Beziehung suchen, können sie digitale
Signaturen mittels Vertrag schon heute vereinbaren, so zum Beispiel im Internet-Banking.
Das bedeutet nicht, dass digitale Signaturen nicht wichtig sind und geregelt werden
müssen. Heute haben diese noch kaum Bedeutung.
Sehr viel mehr Aufmerksamkeit sollten Anbieter im Internet bei der sauberen Gestaltung
der Bestellvorgänge widmen. So muss auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem
Bestellknopf hingewiesen werden und sie müssen online abrufbar sein. Für den Kunden muss
zudem klar sein, mit welchem Klick er verbindlich bestellt. Da hapert es oft und
der Anbieter kann sich schon aus diesem Grund nicht auf Bestellungen verlassen.
Viele Anbieter sind sich überdies nicht bewusst, dass sie es im Internet mit Kunden
aus dem Ausland zu tun haben können, für die andere Regeln zu beachten sind. In der EU
soll etwa für bestimmte Produkte eine zweijährige Garantiefrist eingeführt werden. In
der Schweiz sieht das Gesetz nur ein Jahr vor. Eine andere Richtlinie gewährt Käufern im
Internet ein Rückgaberecht, das die Schweiz ebenfalls nicht kennt, ebenso diverse
Informationspflichten.
An Fehler im System wird ebenfalls oft nicht gedacht. Ist auf einer Website ein Preis
falsch ausgeschrieben, weil zum Beispiel eine nicht nachgeführte Produktedatenbank
benutzt wird, kann das teuer werden. Zwar mag der auf einer Website angeführte Preis noch
nicht rechtsverbindlich sein. Doch ein solcher Irrtum müsste vor der Lieferung des
Bestellten korrigiert werden. In den meisten Betrieben ist eine Kontrolle gar nicht erst
vorgesehen.
Manchmal verleiten die Möglichkeiten der Technik auch zu unerlaubten Aktivitäten. Der
Versand von unverlangter Werbung per E-Mail ist oft eine solche: Wer solche Werbung
verschickt, muss mit wütenden Anrufen und Briefen rechnen, der Kündigung des eigenen
Internet-Zugangs und mitunter mit Gerichtsverfahren. Viele Betreiber denken zum Beispiel
nicht daran, dass sie auch für fremde Inhalte auf ihren Angeboten gewisse Verantwortung
tragen. So werden Diskussionsforen auf Websites von Fremden immer häufiger auch für
ehrverletzende, betrügerische oder andere, Beiträge missbraucht.
Es wird auch kaum einen Anbieter geben, der sich nicht schon mit Domain-Namen hat
auseinandersetzen müssen. Dabei geht es bei weitem nicht mehr nur um Fälle, in denen der
eigene Name von einem fremden «Domain-Piraten» besetzt wurden. Immer häufiger streiten
sich auch Anbieter mit beiderseits legitimen Interessen um die wertvollen Adressen.
Doch das Recht bietet auch Chancen. Die Steuergesetze sind ein Beispiel: Unter
Umständen kann die Wahl des Server-Standortes einem Internet-Unternehmen helfen,
Ertragssteuern zu sparen. Allerdings muss es Flexibilität zeigen und sich die
Ressourcen nehmen, um sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Genau hier liegt der
Haken. Denn auch die Juristen zur Klärung all dieser Fragen kosten Geld. Die aus
rechtlicher Sicht optimale Lösung mag zudem aus geschäftlicher, marketingmässiger oder
technischer Sicht nicht vernünftig realisierbar sein.
Was nutzt es einer Firma etwa, wenn sie bei der Optimierung seiner Angebote alle
Möglichkeiten der Mehrwertsteuergesetze ausschöpft, jedoch ein Ergebnis schafft, das so
komplex und undurchsichtig ist, dass es auch von der besten Fakturasoftware nicht mehr
umgesetzt werden kann? Warum sollte in AGBs im Internet auf Gerichtstandsklauseln
verzichtet werden? Sie sind allerdings zum Teil ungültig, weil einige Kantone dafür die
Schriftform vorschreiben.
Es ist unternehmerisch unsinnig, sämtliche Rechtsrisiken abklären zu wollen. Mit
Verlusten muss auch im E-Commerce gerechnet werden, genauso wie im normalen
«Geschäftsleben». Die meisten Anbieter täten allerdings gut daran, sich ihrer Risiken
bewusst zu werden. Manche von diesen sich mit simplen Umstellungen, kleinen Hinweisen oder
auf andere Weise senken oder vermeiden. In allen anderen Fällen können sie zumindest
einkalkuliert werden.