
Informationen für ZfU-Referenten
Wir freuen uns, dass Sie auch im Jahr 2023 wieder für das ZfU im Einsatz sind.
Bitte beachten Sie folgende Punkte besonders:
- Es muss für die Präsentation und Dokumentation die Präsentationsvorlage (s. unten) verwendet werden.
Logo vom Dozenten/Kooperationspartner usw. darf nur auf der letzten Seite platziert werden. - Die Teilnehmer erhalten die Dokumentationen jeweils online.
- Bitte verwenden Sie folgende Rechnungsadresse:
ZfU - Zentrum für Unternehmungsführung AG
Hermetschloostrasse 77
8048 Zürich - Die Rechnung muss in Schweizer Franken (CHF) gestellt werden.
- Das Honorar versteht sich inkl. MwSt.
- Als Reisespesen übernimmt das ZfU: Reisekilometer, Bahnticket, Flugkosten (wenn der Flug über das ZfU gebucht wurde) sowie das Parking am Seminarort.
- Das Abendessen ist gegen Belege mit dem Honorar abzurechnen, nicht auf ZfU-Rechnung im Hotel
- Weitere Punkte entnehmen Sie bitte den AGBs (s. unten).
Haben Sie Interesse, selber ein ZfU-Seminar zu besuchen? Als ZfU-Referent profitieren Sie von 40 % Rabatt auf den Seminarpreis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, Sie schon bald im ZfU-Einsatz zu wissen.
Freundliche Grüsse
Das ZfU-Team
Präsentationsvorlage
ZfU-Logo
AGBs für Referenteneinsätze
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zum separat geschlossenen Einsatzvertrag zwischen dem ZfU Zentrum für Unternehmungsführung AG (nachfolgend Auftraggeber genannt) und der Referentin / dem Referenten (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
- Gegenstand sind die vom Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Leistungen.
- Der Umfang und jegliche Details dieser Leistungen werden jeweils pro Veranstaltung in einem separaten Einsatzvertrag definiert. Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Zuteilung von Aufträgen und kann keinen bestimmen Umfang einfordern. Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn ein unterzeichneter Einsatzvertrag vorliegt und die Veranstaltung durchgeführt wird.
- Die mit dem Auftraggeber angebotene Veranstaltung darf nicht anderweitig in gleicher Form und identischem oder fast identischem Inhalt selber oder über einen anderen Anbieter in der Schweiz angeboten werden. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber, ohne abweichende Vereinbarung, Exklusivität für die Lehrveranstaltung zu.
- Sowohl bei öffentlichen als auch bei firmeninternen Veranstaltungen gilt das pro Einsatzvertrag vereinbarte Honorar. Soweit im Einsatzvertrag nicht abweichend geregelt, beinhaltet das Honorar alle mit der Tätigkeit verbundenen Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und die Erstellung der Schulungsunterlagen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Termine in der vereinbarten Form persönlich wahrzunehmen. Zugesagte Termine sind einzuhalten. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder aussergewöhnlichen Ereignissen den Termin nicht wahrnehmen, wird gemeinsam nach alternativen Lösungen im Sinne des Kundennutzens und der Qualität gesucht. Vertretungen sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig. Für die dem Auftraggeber entstandenen Schäden (Umsatzausfall usw.) durch nicht entschuldigtes Fernbleiben oder Information mindestens 35 Tage vor dem Termin, haftet der Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber behält sich vor, bis 10 Tage vor dem ersten Einsatztag des Auftragnehmers, die Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Werden die 10 Tage nicht eingehalten, fallen 100% des Honorars sowie allfällige Spesen (bereits gebuchter Flug, Hotelkosten) für den Auftraggeber an. Nicht mehr stornier- oder umbuchbare Reisekosten nach diesem Zeitpunkt (exkl. Flüge) werden vom Auftraggeber übernommen. Kurzfristigere Absagen sind nur nach gemeinsamer Absprache und gegenseitigem Einverständnis möglich. Der Auftraggeber haftet aber weder für Honorare noch Reisekosten des Auftragnehmers, sollten Veranstaltungen aufgrund behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt werden, auch wenn diese weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung abgesagt werden müssen.
- Für Unterlagen und Präsentationen des Auftragnehmers müssen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, die Vorlagen des Auftraggebers verwendet werden. Diese sind vom Auftragnehmer im vorgegebenen Corporate Design des Auftraggebers zu gestalten und werden vom Auftraggeber den Teilnehmenden abgegeben. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass keine urheberrechtlichen oder kopiergeschützten Inhalte verwendet werden.
- Beide Parteien achten darauf, allfällige Interessenkonflikte zu vermeiden und informieren im Bedarfsfall die andere Vertragspartei.
- Der Auftraggeber kann den vereinbarten Auftrag auf allen möglichen Kanälen bewerben und pusht den Auftragnehmer als Experte zum jeweiligen Thema im Markt. Der Auftraggeber darf die Inhalte sowie die zur Verfügung gestellten Beschreibungen und Fotos dazu verwenden. Der Auftragnehmer kann ebenfalls alle Möglichkeiten nutzen, insbesondere Social-Media, um die Veranstaltung zu promoten. Auf seinen Social-Media Accounts unterstützt der Auftragnehmer die Vermarktung seiner Seminare, Tagungen, Events etc. mittels der angegebenen Hashtag’s (z.B. #ZfUThalwil / #ZfUSchweiz usw.), auf Twitter, Facebook, Xing, LinkedIn etc.)
- Folgegeschäfte innerhalb von 24 Monaten (nach dem ZfU-Termin), welche aufgrund eines Kontakts an der Veranstaltung des Auftraggebers erfolgen, müssen vor der Ausführung dem Auftraggeber gemeldetwerden. Schulungen und Coachings werden über den Auftraggeber abgewickelt, Beratungen über den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber bei Beratungsprojekten 10 % Vermittlungshonorar vom Gesamtumsatz über die folgenden 2 Jahre. Werden Schulungen nicht über den Auftraggeber abgewickelt (nach Rücksprache und Vereinbarung), fallen 30 % des Gesamtauftrages als Vermittlungsgebühr an. Der Auftraggeber hat das Recht, die Abrechnungen des Auftragnehmers auf dessen Kosten durch einen unabhängigen Revisionsexperten prüfen zu lassen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Personendaten des Auftragnehmers zu bearbeiten, zu speichern oder ins Ausland zu übermitteln. Er darf die Daten für Marketingzwecke verwenden und auch an Partnerunternehmen weitergeben. Insbesondere darf er die Bilder des Auftragnehmers in Print- und Onlinemedien für Marketingzwecke verwenden.
- Dem Auftraggeber stehen alle Einnahmen der Veranstaltungen zu. Spezielle Vereinbarungen wie mögliche Kooperationen werden separat schriftlich vereinbart.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung entweder über das Abrechnungsformular des Auftraggebers oder über eine Rechnung (auch in elektronischer Form möglich), welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber an seine Adresse zukommen lässt. Diese werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto vergütet. Barauszahlung ist nicht möglich. Abgerechnet wird das Honorar und die Spesen, welchen beide Parteien im Einsatzvertrag zugestimmt haben. Es werden keine Leistungen im Voraus beglichen. Die Rechnungstellung hat innerhalb von 5 Tagen nach Ausführung des Auftrages zu erfolgen.
- Die Seminarpauschale sowie Übernachtungen werden vom Auftraggeber übernommen. Die Anreise am Vorabend der Veranstaltung mit Kostenübernahme durch den Auftraggeber muss vorgängig abgesprochen werden. Es muss eine Anreisedauer von mindestens 2 Stunden gegeben sein. Für das Abendessen können maximal CHF 50.00 inkl. Getränke verrechnet werden. Es werden keine Minibarauslagen, Trinkgelder usw. übernommen. Effektive Reisekosten werden nur ohne Zuschlag und gegen Vorlegen der Belege übernommen: Vom Wohnort zum jeweiligen Veranstaltungsort und zurück: Zugreise: 1. Klasse, Auto: CHF 0.65 pro Kilometer, Flug: Economy. Die Flüge werden ausschliesslich vom Auftraggeber gebucht. Alle weiteren Spesen und Kosten sind im Honorar inbegriffen. Die Spesen dürfen maximal 20 % vom jeweiligen Einsatz-Honorar betragen. Höhere Beträge werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
- Öffentliche Schulungsleistungen sind in der Schweiz MwSt-befreit. Somit fällt auf beiden Seiten (Auftragnehmer sowie Auftraggeber) keine MwSt an. Bei einer Mehrwertsteuerpflicht (Optierung) des Auftragnehmers müssen Offerten, Auftragsbestätigungen und Ähnliches immer inklusive Steuer (Brutto) ausgewiesen werden. Dies gilt nicht für firmeninterne Leistungen. Diese unterliegen der MwSt-Pflicht. Der Auftraggeber ist in der Schweiz und in Deutschland MwSt-pflichtig.
- Handelt es sich beim Auftragnehmer um eine GmbH, AG oder kann der Auftragnehmer eine Bestätigung der Ausgleichskasse über seine Selbständigkeit vorlegen (Einzelunternehmung), werden keine AHV-Beiträge vom Bruttohonorar abgezogen. Fehlt bei Privatpersonen eine solche Bestätigung, wird das Honorar als Lohn abgerechnet. In diesem Fall ist im Honorar jeweils die Ferienentschädigung enthalten. Eine Feiertagsentschädigung wird nicht ausgerichtet. Vom Honorar werden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Auftragnehmer ist während des Einsatzes gegen Betriebsunfall versichert. Die Prämien bezahlt der Auftraggeber. Gegen Nichtberufsunfälle ist der Arbeitnehmer versichert, wenn er mehr als 8 Stunden pro Woche beim Arbeitgeber tätig ist. Die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung trägt der Arbeitnehmer. Bei Dozierenden im Auftragsverhältnis besteht keine Versicherungsdeckung.
- Quellensteuer: Unterliegt das Honorar des Auftragnehmers der Quellensteuer, wird das vereinbarte Honorar abzüglich der Quellensteuer ausbezahlt.
- Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, die Datenschutzbestimmungen der DACH-Region zu kennen und uneingeschränkt einzuhalten. Gegen Zuwiderhandlungen hält er das ZfU in jedem Falle schadensfrei. Er anerkennt, dass sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Daten Eigentum des ZfU sind und diese in keinster Art und Weise ausser für die Vertragserfüllung zu verwenden. Nach der Durchführung des Auftrages sind die Daten unwiderruflich zu vernichten. Dies gilt insbesondere auch für Kontaktdaten von Teilnehmenden. Teilnehmerdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weiterverwendet oder veröffentlicht werden. Sie dürfen ausschliesslich nur im vorgesehenen Rahmen der Veranstaltung verwendet werden.
- Geheimhaltungsvereinbarung: Der Geheimnisträger, in diesem Falle der Auftragnehmer, verpflichtet sich hiermit, alle mündlich, schriftlich oder als Daten übergebenen Informationen über das ZfU gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten dabei generell alle Informationen über den Geheimnisherr, die nicht öffentlich bekannt und zugänglich sind. Der Geheimnisträger wird die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrages verwenden. Alle beim Auftragnehmer mit der Sache betrauten Mitarbeiter und Organe sowie allfällige beigezogene Dritte werden ausdrücklich über die Vertraulichkeitserklärung orientiert und derselben unterstellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der Verletzung dieser Vertraulichkeitserklärung dem ZfU eine Konventionalstrafe von CHF 100'000.- (CHF Hunderttausend) für jede Übertretung zu bezahlen. Die allfällige Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Erfüllung der vorliegenden Pflichten. ZfU kann überdies jederzeit den Ersatz jedes Schadens und die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes verlangen. Die Vertraulichkeitserklärung hat auch nach Beendigung der Zusammenarbeit und unabhängig von deren Ergebnis uneingeschränkt Gültigkeit.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Einsatzvertrages und treten bei Vereinbarung der Zusammenarbeit in Kraft.
- Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des ZfU https://www.zfu.ch/informationen/datenschutz/
- Die Referenten sind angehalten, die Eidgenössischen sowie Europäischen Datenschutzbestimmungen uneingeschränkt einzuhalten. Die Kenntnisse derer wird vorausgesetzt, beziehungsweise es obliegt dem Referenten, sich das notwendige Wissen anzueignen. Jegliches Vergehen wird geahndet und ist mit Bussen belegt. Verstösse, welche eine Rechtsfolge für das ZfU oder deren Organe zur Folge haben, werden unwiderruflich an den Referenten zediert.
- Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Anwendbar ist das Schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, Januar 2024 / JR
Ihr Ansprechpartner

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